Bauleistungsversicherung – Einzelmeldung

Während der Bauzeit können unvorhersehbare Schäden eintreten, die weder vom Bauherren (Auftraggeber), Bauträger noch vom Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können oder von diesen zu vertreten sind. Die finanziellen Folgen von z. B. extremen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.
Mit einer Bauleistungsversicherung sind der Bauherr und alle am Bau Beteiligten während der Bauzeit umfassend abgesichert.

Bauleistungsversicherung – Umsatzmeldung

Es besteht die Möglichkeit, statt der Einzelanmeldung einen Umsatzvertrag zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um einen durchlaufenden Vertrag, in dem Bauvorhaben bis 7,5 Mio. € / Jahr versichert sind. Da die Bauvorhaben nicht einzeln gemeldet werden müssen, besteht bei dieser Variante ein geringerer Verwaltungsaufwand.

Projektversicherung

Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtpolice, die speziell auf das Bauvorhaben abgestimmt ist. Meist findet sie bei großen Bauvorhaben im Millionenbereich ihre Anwendung. Bei Abschluss einer Projektversicherung ist die Klärung der Schuldfrage nicht mehr von vorrangiger Bedeutung, da alle am Bau Beteiligten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Elektronik-Versicherung

Die Elektronikversicherung bietet eine All-Gefahrendeckung zum Wiederbeschaffungswert durch unvorhergesehene von außen wirkende Ereignisse, die eine Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen nach sich ziehen.

Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung bietet eine All-Gefahren-Deckung und dient der Absicherung gegen das Kostenrisiko der Reparatur oder des Ersatzes von beschädigten fahrbaren und stationären Maschinen und Anlagen.