Mobiles Arbeiten bei der GVV auch nach Auslauf der gesetzlichen Verpflichtung

Sehr geehrte Kunden und Gesellschafter,

mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 24.11.2021 wurde zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsbetrieb größtenteils auf das mobile Arbeiten zu Hause verlegt. Trotz Auslaufen dieses Gesetzes zum 19. März 2022 behält die GVV im Rahmen des eigenen Hygienekonzeptes das mobile Arbeiten b.a.w. weiterhin aufrecht.

Die geschäftlichen Aktivitäten werden wie gewohnt pünktlich und umfassend abgearbeitet.

Nutzen Sie vorrangig die elektronischen Wege (Mail, Mobilfunknummer) zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße

Gerd Helmig / Geschäftsführer