Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Verkehrsteilnehmer gesetzlich unerlässlich. Diese versichert Schäden, die Dritten widerrechtlich und schuldhaft (Verschuldenshaftung nach dem BGB) bzw. ohne Verschulden durch die Betriebsgefahr des Fahrzeuges (Gefährdungshaftung nach den STVG) zugefügt wurden.

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeuges entstehen.

Drohnen-Haftpflichtversicherung

Verursacht ein unbemanntes Flugobjekt einen Schaden, muss der Eigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür haften. Für alle Drohnen gilt in Deutschland die Versicherungspflicht.

Dienstreise-Kasko-Versicherung

Zur Absicherung der betrieblich eingesetzten Privatfahrzeuge von Arbeitnehmern kann vom Wohnungsunternehmen eine Dienst-reisekaskoversicherung abgeschlossen werden.

Versichert sind die Schäden in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung entsprechend der konkreten Vereinbarung des Vertrages abzüglich der Selbstbeteiligung. Es gelten die bekannten Bedingungen der Allgemeinen Kraftfahrtversicherung.