Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Versichert sind Schadenersatzansprüche, die auf den Haus-und/oder Grundstücksbesitzer zukommen können, wenn er z. B. Verkehrssicherungspflichten (z. B. Räum-, Streu- und Instandhaltungspflicht) verletzt hat. Grundlage der Haftung ergibt sich aus dem BGB §§ 823-853, §§ 249 ff, § 836.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von eigenen und verwalteten Gebäuden und Grundstücken ergeben. Hierbei werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt (Zeitwertentschädigung)und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Sollte es zu einem Rechtsstreit mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.