Gruppenunfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt die versicherte Person gegen die Folgen körperlicher Unfälle. In der gesetzlichen (berufs-genossenschaftlichen) Unfallversicherung ist jeder Beschäftigte gegen die Folgen von Unfällen im Betrieb und auf dem direkten Weg zu und von der Arbeitsstätte sowie bei Berufskrankheiten abgesichert. Die Beiträge zahlt der Unternehmer.

Etwa 65 % aller Unfälle ereignen sich jedoch im Freizeitbereich. Darüber hinaus leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur in den Fällen, in denen tatsächlich ein Betriebs- oder Wegeunfall vorliegt.

Somit ergibt sich ein beachtliches Risiko im Versorgungsfall, dies bezieht sich sowohl auf die Anerkennung als „Betriebsunfall“ als auch auf die begrenzten Leistungen aus der „gesetzlichen“ Unfallversicherung (z. B. WU-Mitarbeiter sucht den Mieter nach Feierabend auf, Teilnahme des Aufsichtsrates an Sitzungen, Baustellenbesichtigung durch Kommissionsmitglieder, Reinigungs- und Pflegearbeiten durch Mieter).

Mit einer Gruppen-Unfallversicherung mit Sonderbedingungen (ausgestaltet wie eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung und Weltgeltung) kann die gesetzliche Unfall-Versicherung hinsichtlich des Leistungsumfangs ergänzt und von der „Gesetzlichen“ nicht erfasste Personen können einbezogen werden.